§ 54 StVG, § 54a StVG, § 150 Abs 3 StVG
Bei Prüfung der Voraussetzungen zur Leistung von Geldbeträgen aus dem Titel der Rücklage ist der zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt auf dem Rücklagenkonto tatsächlich erliegende Geldbetrag zugrunde zu legen.
OLG Wien, 27.04.2023, 32 Bs 16/23x