Das Strafrecht steht in untrennbaren Zusammenhang mit dem Verfassungsrecht. Denn bei der Aufklärung von Straftaten wird idR zwangsläufig in die Grundrechte Einzelner eingegriffen. Wie intensiv Ermittlungsmaßnahmen in diese Rechte eingreifen dürfen, ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem Interesse der Allgemeinheit auf die Aufklärung von Straftaten auf der einen Seite und den individuellen Interessen der davon betroffenen Person auf der anderen Seite. Nicht immer gelingt dem Strafgesetzgeber jedoch die Normierung verhältnismäßiger und daher grundrechtskonformer Ermittlungsmaßnahmen.