Dieser Artikel soll die Ursachen für die mangelnde praktische Bedeutung von § 4 UWG „Handlungen unlauteren Wettbewerbs“, § 10 UWG, „Bestechung von Bediensteten und Beauftragten“, § 11 UWG, „Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen“ und § 12 UWG, „Missbrauch anvertrauter Vorlagen“ aufzeigen und erläutern, inwieweit die Gesetzgebung hier Einfluss nimmt.