Mit 1.5.2023 ist die Änderung des § 278c StGB in Kraft getreten. Mit dieser Reform wurde der Kritik der Europäischen Kommission an der Umsetzung des Art 3 Abs 1 lit j der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung begegnet.1 Dieses Vorhaben war politisch unumstritten2, auch hielten sich die Stellungnahmen zum ME in Grenzen.3 So wurde das vom ME4 projektierte Ziel des Inkrafttretens mit 1.4.2023 nur um einen Monat verfehlt.