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Verbotsgesetz-Novelle 2023 – der Ministerialentwurf

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2023, 265 Heft 4 v. 29.8.2023

Die Novelle zum Verbotsgesetz11279/ME. Die Begutachtungsfrist lief bis 19.7.2023. Es wurden 59 Stellungnahmen abgegeben. gestaltet zum einen die §§ 3g und 3h VerbotsG durchaus erheblich um und führt dabei auch zu einer Strafverschärfung, zum anderen wird die inländische Gerichtsbarkeit für die §§ 3a und 3b sowie 3g und 3h VerbotsG eigens geregelt. Neu sind auch eine Regelung des Amtsverlusts im VerbotsG sowie eine Einziehungsbestimmung. Damit werden Vorhaben des Regierungsprogramms umgesetzt.22ErläutME 279/ME 1. Geplant ist ein Inkrafttreten am 1.12.2023.

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