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Zu den Befugnissen des „Nebenklägers“ bei § 117 Abs 2 und 4 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2023/22JSt 2023, 253 Heft 3 v. 28.6.2023

§ 117 Abs 4 StGB, § 33 MedienG

Schließt sich ein Verletzter in den Fällen des § 117 Abs 2 StGB gemäß § 117 Abs 4 erster Satz StGB der Anklage an, erhält er eine prozessuale – in der StPO nicht geregelte – Sonderstellung als Nebenankläger im Strafverfahren, dem die vollen Rechte eines Privatanklägers zukommen. Als solcher Nebenankläger ist er zur Antragstellung nach § 33 Abs 1 MedienG berechtigt.

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