§ 28a Abs 1 1. Fall SMG, § 28 Abs 1 SMG, § 20 StGB
Wenn von einer Tatbegehung durch mehrere (sukzessive) Teilakte auszugehen ist, sind zur Zusammenrechnung der Suchtgiftquanten Feststellungen zu einem von vornherein auf die kontinuierliche Begehung und den daran geknüpften Additionseffekt gerichteten Vorsatz erforderlich.