vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei Delegierungsantrag ist ein Gericht zu nennen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2023/19JSt 2023, 149 Heft 2 v. 28.4.2023

§ 39 Abs 2 StPO

In einem Antrag auf Delegierung oder einer solchen Anregung (§ 39 Abs 2 erster Satz StPO) ist das Gericht zu nennen, an das delegiert werden soll.

OGH, 27.07.2022, 13 Ns 42/22p
(RS0134063)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte