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§ 158 Abs 2 StPO und zwingende Erforderlichkeit der Aussage zur Wahrheitsfindung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2023/16JSt 2023, 148 Heft 2 v. 28.4.2023

§ 158 Abs 2 StPO

Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 158 Abs 2 StPO kommt es bei der Anwendung dieser Bestimmung auf die zwingende Erforderlichkeit der Aussage zur Wahrheitsfindung an.

OGH, 02.06.2022, 12 Os 12/22i
(RS0134020)

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