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Geldfälschung, Vorsatz und dessen Feststellung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2023/1JSt 2023, 66 Heft 1 v. 2.3.2023

§ 232 StGB

Die Eignung eines Falsifikats, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um echtes Geld, betrifft eine Rechtsfrage (so schon 13 Os 134/10w). Nicht diese selbst, sondern die für die Beurteilung der Rechtsfrage erforderlichen konkreten Umstände des Einzelfalles sind daher Gegenstand von Feststellungen und Bezugspunkt des Vorsatzes.

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