Der vorliegende Beitrag untersucht das Vorhaben der Europäischen Kommission im Rahmen des Richtlinienvorschlages zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Mindestvorschriften für den Tatbestand der Vergewaltigung einzuführen und dabei der Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht unionsweit Geltung zu verschaffen. Es wird ein Überblick über die wichtigsten Inhalte des Art 5 des Richtlinienvorschlages und die derzeitige Rechtslage in Österreich gegeben sowie ein allfälliger Umsetzungsbedarf untersucht. Darüber hinaus werden Probleme und Chancen des Zustimmungsmodelles im Sexualstrafrecht diskutiert.1