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Hausdurchsuchung und Sicherstellung durch Staatsanwaltschaft sind unterschiedliche Ermittlungsmaßnahmen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/64JSt 2022, 570 Heft 6 v. 23.12.2022

§ 106 StPO

Ein Einspruch gegen die (ohne gerichtliche Bewilligung von der Staatsanwaltschaft angeordnete; § 110 Abs 2 StPO) Ermittlungsmaßnahme der Sicherstellung im Rahmen einer Durchsuchung von Orten kann nicht mit einer Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung der Durchsuchung verbunden werden, weil es sich dabei um eine andere Ermittlungsmaßnahme handelt.

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