§ 27 Abs 1 Z 1 9. Fall SMG, § 28a Abs 1 6. Fall SMG, § 281 Abs 1 Z 9 StPO
Im Strafurteil sind deutliche und bestimmte Aussagen in tatsächlicher Hinsicht zu treffen, welche (konkreten) Ausführungshandlungen bzw welche (kausalen) Beitragshandlungen den jeweiligen Beteiligten mengenbezogen zur Last gelegt werden und von deren Vorsatz umfasst sind.