§ 27 SMG, § 28 SMG, § 29 SMG, § 28a SMG, § 39 Abs 1a StGB, § 33 Abs 2 StGB
Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen Suchtmitteldelinquenz sind Verurteilungen wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen, die (auch) gegen die körperliche Integrität und damit gegen das Rechtsgut „Leib und Leben“ gerichtet sind, und somit rückfallbegründend nach § 39 Abs 1a StGB.