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Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Graz in der Rechtshilfesache gegen M.S. (Staatsanwaltschaft Graz), C-16/22

JudikaturEuGH – Anhängige VerfahrenFritz ZederJSt-EuGH 2022/9JSt 2022, 492 Heft 5 v. 17.10.2022

Sind Art 1 Abs 1 Satz 1 und Art 2 lit c Z i der Richtlinie 2014/41/EU 11Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen, ABl L 2014/130, 1. so auszulegen, dass als „Justizbehörde“ und „Anordnungsbehörde“ im Sinne dieser Bestimmungen auch ein deutsches Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung anzusehen ist, das nach den nationalen Vorschriften ermächtigt ist, in Bezug auf bestimmte Straftaten die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen?

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