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Verfallene Gegenstände sind exakt zu bezeichnen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/61JSt 2022, 490 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 17 FinStrG

Aus den Regelungen über den Verfall (siehe insb § 17 Abs 2, 3 und 5-7 FinStrG) folgt, dass die für verfallen erklärten Gegenstände im Urteil exakt zu bezeichnen sind.

OGH, 12.01.2022, 13 Os 90/21s
(RS0133884)

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