§ 24 Abs 4 StVG
Ein nachträglicher Wegfall von Voraussetzungen ist nicht unbedingt der inhaftierten Person anzulasten.
LG Linz, 24.05.2022, 21 Bl 14/22f
§ 24 Abs 4 StVG
Ein nachträglicher Wegfall von Voraussetzungen ist nicht unbedingt der inhaftierten Person anzulasten.
LG Linz, 24.05.2022, 21 Bl 14/22f