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Waffenbegriff des § 33 Abs 2 Z 6 StGB
Strafrahmenänderung bei Verwendung einer Waffe

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2022/50JSt 2022, 468 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 33 Abs 2 Z 6 StGB, § 39a Abs 1 Z 4 StGB, § 143 StGB, § 281 Abs 1 Z 11 1. Fall StPO

Als „Waffe“ ist im Kontext der Bestimmungen zur Strafbemessung – wie in § 143 StGB – eine solche im funktionalen Sinn zu verstehen.

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