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Sanktionsfindung beim Geschworenengericht
Strafrahmenänderung bei Verwendung einer Waffe im Rückfall

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2022/51JSt 2022, 469 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 31 StGB, § 39 StGB, § 39a StGB, § 40 StGB, § 87 Abs 1 StGB, § 321 StPO, § 338 StPO, § 345 Abs 1 Z 8 StPO, § 432 2. Satz StPO

Die Sanktionsfindung kommt dem (gesamten) Geschworenengericht zu. Hiervon ausgehend ist die tatsächliche Grundlage der Sanktionsbefugnis, soweit sie nicht schon die Subsumtion bestimmt und demnach Gegenstand des Wahrspruchs ist, in den Entscheidungsgründen festzustellen.

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