Im Jahr 2010 wurde der elektronisch überwachte Hausarrest als neue Vollzugsform in Österreich etabliert. Seither besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine zeitliche Freiheitsstrafe auch außerhalb der Justizanstalt, also extramural, zu verbüßen. Eine Dissertationsstudie an der Universität Wien untersucht derzeit, inwiefern sich eine intra- bzw extramurale Anhaltung auf die spätere Legalbewährung von Strafgefangenen auswirkt. Erste Ergebnisse der Untersuchung werden hier vorgestellt.