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Neue Vorhaben der Union im materiellen Strafrecht, Teil 4: Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Europastrafrecht AktuellHon.-Prof. Dr. Fritz ZederJSt 2022, 449 Heft 5 v. 17.10.2022

Im vierten und letzten11Sofern nicht kurzfristig noch ein weiterer Vorschlag der Kommission kommt, wofür es aber derzeit keine Hinweise gibt ... Teil des Beitrags (die ersten drei: JSt 2022, 146, 253 und 367) soll der jüngste Richtlinienvorschlag vorgestellt werden, der (unter anderem) Mindeststandards für das materielle Strafrecht vorsieht. Anders als die bisher dargestellten Vorhaben, die vor allem in Kriminalisierungspflichten für bestimmte Kriminalitätsbereiche bestehen (Kapitel 1 bis 3: Umweltstrafrecht; Kapitel 4: Erweiterung der Liste der „eurocrimes“ um Hetze und Hasskriminalität; Kapitel 5: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt; Kapitel 7: Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union), geht es hier um eine Sanktionsform, nämlich Einziehung und Abschöpfung, sowie die prozessualen Begleitbestimmungen (Sicherstellung usw). Darüber hinaus hat die Kommission in den Richtlinienvorschlag auch Regelungen des Polizeirechts aufgenommen, namentlich zu Vermögensabschöpfungsstellen. Schließlich soll der Vorschlag auch Grundlagen für die Ermittlung von Vermögen bringen, das restriktiven Maßnahmen unterliegt.

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