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Mediale Äußerungen zur Hauptverhandlung als verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Jana GermJSt 2022, 435 Heft 5 v. 17.10.2022

Strafverfahren erregen – abhängig von der Person des Angeklagten und der vorgeworfenen Tat – zum Teil großes öffentliches Interesse, das sich vor allem durch eine breite mediale Berichterstattung in Form von Twitter-Meldungen und Live-Tickern aus dem Gerichtssaal, Interviews mit Verfahrensbeteiligten oder den Prozess begleitende Blog- und Zeitungsartikel widerspiegelt. Mediale Äußerungen zu laufenden Strafverfahren sind jedoch nicht uneingeschränkt zulässig. So pönalisiert § 23 MedienG bestimmte präjudizierende Ausführungen als „Verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren“. Dieser Beitrag soll die offenbar in Vergessenheit geratene Bestimmung untersuchen und beleuchten, wo die Grenze der Strafbarkeit verläuft.

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