Ein erster Blick auf die diversen Reuebestimmungen des StGB lässt vermuten, dass der Dieb einer sowohl mit Bargeld als auch mit Führerschein und Zahlungskarten bestückten Geldbörse relativ einfach durch Rückgabe des vollständigen und unversehrten Objekts Straffreiheit erlangen kann. Dass dies in praxi nicht ganz so einfach ist und der Teufel im Detail der genannten Bestimmungen steckt, zeigt der nachstehende Beitrag.