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Keine Ausfertigung des Urteils

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2022/43JSt 2022, 384 Heft 4 v. 17.8.2022

§ 260 StPO, § 270 StPO, § 271 StPO, § 458 StPO, §§ 14 f Kaiserliche Verordnung vom 14.12.1915 über die Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers (RGBl 1915/372)

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