§ 195 StPO, § 196 StPO
Ein rechtzeitig gestellter Fortführungsantrag ist nicht nur deshalb zurückzuweisen, weil er keine Angaben zur Rechtzeitigkeit enthält.
OGH, 31.03.2022, 12 Os 15/22f
§ 195 StPO, § 196 StPO
Ein rechtzeitig gestellter Fortführungsantrag ist nicht nur deshalb zurückzuweisen, weil er keine Angaben zur Rechtzeitigkeit enthält.
OGH, 31.03.2022, 12 Os 15/22f