Die rechtlichen Möglichkeiten, Videotechnologie im Strafprozess zu nutzen, wurden während der COVID-19-Pandemie deutlich ausgebaut. Einmal mehr zeigt sich an diesen Regelungen die Ambivalenz des Einsatzes von Videotechnologie zum Zweck von Vernehmungen und Verhandlungen: Sie ermöglicht für den Strafprozess nötige Verfahrensschritte, steht aber in einem Spannungsverhältnis zu den Prozessgrundsätzen. Erforderlich ist es daher, die Nutzung von Videotechnologie im Strafprozess unter Einbeziehung der Rechtspsychologie weiter zu erforschen.