Die deutsche Strafrechtspraxis ist, unbeschadet der Covid-19-Pandemie, von deutlicher Skepsis gegenüber audiovisuellen Vernehmungen und Verhandlungen per Videokonferenz geprägt. Dieser Beitrag liefert einen Überblick über die größtenteils restriktive Rechtslage und -praxis in Deutschland, spürt den Gründen für diese Zurückhaltung gegenüber einer Digitalisierung nach und plädiert für größere Flexibilität angesichts des Eingriffs, der in der Pflicht zur körperlichen Anwesenheit vor Gericht besteht.