Der Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen ist in den meisten österreichischen Umweltdelikten bereits jetzt fix verankert. Zudem soll er infolge eines jüngst von der Europäischen Kommission vorgestellten Richtlinien-Vorschlags noch abgeändert und erweitert werden. Der folgende Beitrag untersucht zunächst einige in diesem Zusammenhang de lege lata bestehende Probleme und geht sodann darauf ein, was nach der Umsetzung der neuen europäischen Vorgabe konkret für den Schutz der drei genannten Objekte zu erwarten ist.