Der deutsche Generalbundesanwalt hat Anfang März angekündigt, ein Strukturermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine einzuleiten. In Österreich werden unterdessen noch keine derartigen Ermittlungen geführt. Das liegt an der hiesigen Rechtslage: In Österreich sind Strukturermittlungen für im Ausland begangene Kriegsverbrechen bislang nicht möglich, weil das Strafanwendungsrecht für ausländische Völkerrechtsverbrechen gewissen Einschränkungen unterliegt. Daher können die österreichischen Strafverfolgungsbehörden zurzeit keinen solidarischen Beitrag zur internationalen Aufklärung und Ahndung von Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine-Situation leisten. Mehr noch: Da keine Strukturermittlungen geführt werden, kann ein Kriegsverbrecher unter Umständen seinen Urlaub in Österreich verbringen, ohne fürchten zu müssen, strafrechtlich belangt zu werden. Gerade angesichts der aktuellen weltpolitischen Ereignisse wird offenbar, dass die Rechtslage für künftige Konfliktsituationen angepasst werden sollte. Folgender Beitrag soll zwei alternative Vorschläge zur Änderung des österreichischen Strafanwendungsrechts und der Strafprozessordnung aufzeigen und so als Grundlage für eine Diskussion dieses Themas dienen.