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Elektronisch überwachter Hausarrest

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2022/21JSt 2022, 181 Heft 2 v. 13.4.2022

§ 156c Abs 1 Z 4 StVG

In die zu erstellende Risikoprognose ist auch eine Verlässlichkeitsprognose einzubeziehen. Eine negative Verlässlichkeitsprognose und damit Missbrauchsgefahr liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn der Antragsteller Änderungen im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung nicht mitteilt.

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