1. Fallen gerichtliche Entscheidungen in Strafverfahren, mit denen bei Straftaten wegen Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und fahrlässig verursachter mittelschwerer Körperverletzung gegen den Täter die verwaltungsrechtliche Sanktion einer Aussetzung des Rechts, ein Fahrzeug zu führen, für eine bestimmte Dauer verhängt wird, in den Anwendungsbereich von Art 2 Z 4 und Art 4 Abs 1 lit d des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen1