§ 91 StVG, § 92 StVG, § 120 StVG
Ein subjektiv-öffentliches Recht auf Rücküberweisung eines abgebuchten Betrags (für die Rücksendung eines Paketes) ist aus dem StVG nicht ableitbar.
Seite 73
§ 91 StVG, § 92 StVG, § 120 StVG
Ein subjektiv-öffentliches Recht auf Rücküberweisung eines abgebuchten Betrags (für die Rücksendung eines Paketes) ist aus dem StVG nicht ableitbar.
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