Vor einem Jahr präsentierte die Regierung den Gesetzesentwurf des „Anti-Terror-Pakets“. Bereits dieser Gesetzesentwurf erntete erhebliche Kritik. Nichtsdestotrotz wurde das „Anti-Terror-Paket“ im Juli 2021 im Nationalrat beschlossen. Im Zentrum der Novelle stand die Einführung des Tatbestands der religiös motivierten extremistischen Verbindung gem § 247b StGB, den dieser Beitrag aus strafrechtsdogmatischer Perspektive beleuchtet. Straftatbestände müssen sich an den Vorgaben der Verfassung messen lassen. Angesichts der hohen Eingriffsintensität strafrechtlicher Normen sind hohe Anforderungen an deren Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit zu stellen. Das gilt insb für Tatbestände, die im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung ansetzen. § 247b StGB wird diesen Anforderungen nicht gerecht.