Die Regierungsvorlage eines Sterbeverfügungsgesetzes1 enthält auch eine Neufassung des § 78 StGB. Dies ist die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Erkenntnis des VfGH, der § 78 StGB zum Teil als verfassungswidrig bewertetet hat.2 Weniger umstritten dürfte die Verlängerung der Kronzeugenregelung sein.3 Bereits im Nationalrat beschlossen wurden die Änderungen im Bereich der unbaren Zahlungsmittel sowie damit zusammenhängend jene einzelner Vermögensdelikte.4