Für die Aufgaben der praktischen Strafverteidigung ist aktuell auf mehrere Gesetzgebungsakte bzw -vorhaben hinzuweisen:
I. Mit dem BGBl I 2021/94 ist das Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2021 am 29.05.2021 in Kraft getreten.
Dieses dient einerseits der Einführung eines Bundesgesetzes zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG). Damit werden innerstaatlich die Voraussetzungen geklärt, unter denen die neu eingerichtete Behörde zu agieren hat. Wenig verwunderlich ist dabei, dass hier keine vollkommen eigenständige Verfahrensordnung geschaffen, sondern im Wesentlichen auf die bereits jetzt in Österreich geltenden Regeln für die Anordnung und Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen abgestellt wird.