OGH, 14.07.2021, 13 Os 44/21a
Soweit hier relevant hält der OGH fest:
„[1] Mit Beschluss vom 24. November 2020 (ON 23) erklärte die Einzelrichterin des Landesgerichts für Strafsachen Wien die Auslieferung der russischen Staatsangehörigen Liliya S***** an die Russische Föderation zur Strafverfolgung wegen der im Auslieferungsersuchen vom 6. Juli 2020 beschriebenen Tatvorwürfe für zulässig.