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Zum „mehr als geringen Schaden“ in § 147 Abs 1a StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2021/75JSt 2021, 642 Heft 6 v. 14.12.2021

§ 147 Abs 1a StGB

Der von § 147 Abs 1a StGB geforderte, mehr als geringe Schaden muss durch eine Tat herbeigeführt worden sein. Er darf sich nicht erst aus der Zusammenrechnung von Schadensbeträgen mehrerer Taten (§ 29 StGB) ergeben.

OGH, 27.04.2021, 14 Os 119/20m
(RS0133630)

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