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Elektronisch überwachter Hausarrest – Anwendbarkeit des § 156c Abs 1a StVG bei einer Verurteilung wegen § 205a StGB

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2021/76JSt 2021, 634 Heft 6 v. 14.12.2021

§ 156c Abs 1a StVG, § 205a StGB

Das Fehlen der Bestimmung des § 205a StGB im Deliktskatalog des § 156c Abs 1a StVG stellt keine planwidrige Lücke dar, die im Wege der Analogie zu schließen ist.

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