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Unzulässiger Erkundungsbeweis, Dolmetscherin als Verfahrenszeugin, Vorstrafen als Erschwerungsgrund und Doppelbestrafungsverbot

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2021/72JSt 2021, 622 Heft 6 v. 14.12.2021

§ 32 Abs 2 StGB, § 32 Abs 3 StGB, § 107b StGB, § 201 StGB, § 47 Abs 1 StPO, § 126 Abs 4 StPO

Das bloße Verlangen einer Partei, neue Befunde und Gutachten abzufordern, um die vom beigezogenen Sachverständigen erbrachten (im Sinne der §§ 125 f StPO mängelfreien) Ergebnisse zu überprüfen, zielt auf eine unzulässige Erkundungsbeweisführung.

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