Der langjährige frühere Herausgeber der Reihe „Österreichisches Strafrecht“, Sektionsleiter a.D. Generalanwalt Prof. e.h. Dr. Christoph Mayerhofer ist am 20.7.2021 im 87. Lebensjahr verstorben.
Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und seiner Aufnahme in den Justizdienst absolvierte Mayerhofer eine beeindruckende Karriere als Richteramtsanwärter, Richter, Staatsanwalt und ab 1.1.1969 als Ministerialbeamter im Bundesministerium für Justiz. Höhepunkt seines beruflichen Lebensweges war die Ernennung zum Generalanwalt im Bundesministerium für Justiz im Jahr 1979, der mit 1.1.1990 die Betrauung mit der Leitung der für Einzelstrafsachen zuständigen Sektion im Bundesministerium für Justiz folgte. In dieser verantwortungsvollen und auch sehr herausfordernden Position bewährte sich Christoph Mayerhofer hervorragend. Er arbeitete mit insgesamt sieben Justizministern (Klecatsky, Broda, Ofner, Foregger, Michalek, Krüger und Böhmdorfer) zusammen, wobei die große Strafrechtsreform zum 1.1.1975 – Ablösung des StG 1852 durch das StGB 1975 – in fachlicher Hinsicht eine besondere Zäsur seines Berufslebens bedeutete. Die damit verbundenen Schulungsaktivitäten bei Staatsanwälten und Richtern, um diese auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen bestmöglich vorzubereiten und die gesetzmäßige und rechtsstaatliche Führung von Strafverfahren sicherzustellen, war ihm ein ganz großes Anliegen. Dafür engagierte er sich mit aller Kraft und Hingabe.