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Fragenrüge im Geschworenenverfahren

JudikaturAllgemeines StrafrechtAdrian Eugen HollaenderJSt-Slg 2021/59JSt 2021, 513 Heft 5 v. 5.10.2021

§ 310 Abs 1 3. Satz StPO, § 340 Abs 2 StPO, § 345 Abs 1 Z 4 StPO, § 345 Abs 3 StPO

Wenn die Obfrau der Geschworenen nicht die Fragen, sondern bloß deren numerische Bezeichnung verliest, ist das Urteil – trotz Relativitätserfordernis des entsprechenden Nichtigkeitsgrundes – aufzuheben.

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