Der Begriff Stealthing (engl: „to stealth“ für verheimlichen) beschreibt die abredewidrige, heimliche Kondomentfernung vor oder während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs und die anschließende ungeschützte (Re-)Penetration. In Fällen von Stealthing erfolgt der Geschlechtsverkehr einvernehmlich, aber unter der Bedingung, dass der penetrierende Partner ein Kondom benützt. Fraglich ist, ob beim Stealthing die Einwilligung in den Sexualakt insgesamt entfällt, wenn der Stealther über die zur notwendigen Bedingung gemachte Kondombenutzung täuscht, womit eine Strafbarkeit nach § 205a StGB im Raum steht. Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden die strafrechtliche Relevanz des sog Stealthing untersucht werden.