Während das Strafverfahren die strafrechtliche Verantwortlichkeit klären soll, dient der parlamentarische Untersuchungsausschuss der Feststellung der politischen Verantwortlichkeit. Mit diesem Beitrag1 sollen die Grundlagen und Besonderheiten der beiden Verfahrensarten aufgezeigt werden sowie ihr gegenseitiger Einfluss und wechselseitiges Zusammenspiel. Es wird außerdem ein kurzer Exkurs zu aktuellen Diskussionen rund um die Verfahren vorgenommen.