§ 178 StGB
Das Husten einer nicht mit dem Erreger SARS-CoV-2 infizierten Person (Viruslast: null) ist nicht geeignet, die Gefahr der Verbreitung der übertragbaren Krankheit COVID-19 unter Menschen herbeizuführen und kommt solcherart als Tathandlung des § 178 StGB nicht in Betracht.1