§ 178 StGB, § 485 Abs 1 Z 2 StPO
Nicht jede COVID-19-Infektion einer Person geht mit einer potenziellen Ansteckungsgefahr für andere Personen einher. Die Frage der Ansteckungsgefahr ist letztlich aufgrund der Virenlast anhand des Laborbefundes zu klären.3