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Zur strafrechtlichen Begnadigung in Österreich11Dieser Beitrag baut auf einer 2020 bei Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer, Institut für Strafrechtswissenschaften an der Johannes-Kepler-Universität Linz, eingereichten Diplomarbeit auf: Niederleitner, Herkunft, Gestalt und Praxis der strafrechtlichen Begnadigung in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der „Weihnachtsbegnadigungsaktionen“ (Diplomarbeit Linz 2020). Dort sind einerseits weiterführende Aspekte zu finden, andererseits beinhaltet der vorliegende Beitrag Aktualisierungen unter anderem in den Statistiken. Der Autor bedankt sich beim Bundesministerium für Justiz und bei der Präsidentschaftskanzlei für Hinweise und Materialien.

AufsätzeMMag. Dr. Heinz NiederleitnerJSt 2021, 389 Heft 4 v. 9.8.2021

Während Begnadigungen in den USA spätestens beim Amtswechsel des Präsidenten zu öffentlichen Disputen führen (wenn es sich nämlich um Begnadigung von Unterstützern und Parteigängern handelt) und es in Deutschland Debatten um die Begnadigung einstiger RAF-Terroristen gab, führt das Institut der strafrechtlichen Begnadigung in Österreich ein relatives Schattendasein. Bestenfalls die nackten Zahlen der jeweiligen „Weihnachtsbegnadigungen“ werden – meist klein – massenmedial aufgegriffen. Manchmal gibt es parlamentarische Anfragen zum Thema.22Beispiele: J 3939 BlgNR 20. GP , A (E) II-88 BlgNR 17. GP , AB II-4195 BlgNR 17. GP , AB II-160 BlgNR 10. GP , AB 4666 BlgNR 23. GP , AB 4195 BlgNR 23. GP . Eine besondere Gruppe bilden Anfragen in Zusammenhang mit dem (mittlerweile aufgehobenen) § 209 StGB: J 3161 BlgNR 22. GP , AB 820 BlgNR 22. GP , J 91 BlgNR 22. GP , J 2121 BlgNR 21. GP , AB 2097 BlgNR 21. GP , AB 4784 BlgNR 20. GP , AB 4676 BlgNR 20. GP , J 280 BlgNR 20. GP (im Zusammenhang mit der Gnadenaktion aus Anlass des Weihnachtsfestes). In diesem Kontext gab es auch einen Gesetzesantrag auf ein Amnestiegesetz (A 83 BlgNR 25. GP ). Vgl zum Thema „§ 209 StGB und Begnadigung“ näher: Pröll, Gnade und Amnestie im Strafrecht: Störfaktor oder notwendiges Korrektiv? Beantwortung der Frage unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gnadenpraxis (Dissertation Innsbruck 2002) 145 ff. Der vorliegende Beitrag wirft einen genaueren Blick auf das Institut der Begnadigung.

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