Heutzutage sind weltweit mehr wildlebende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, als jemals zuvor. Der aktuelle Verlust an Biodiversität gilt – neben dem Klimawandel – als eine der ernsthaftesten Bedrohungen für die Umwelt. Da neben dem Verlust von natürlichen Lebensräumen, Umweltverschmutzung und klimatischen Veränderungen auch der illegale Artenhandel, also der illegale Handel mit geschützten Wildtieren und Wildpflanzen („wildlife trafficking“), einen wesentlichen Faktor für diese besorgniserregende Entwicklung darstellt, erscheint sowohl die konsequente Einhaltung artenhandelsrechtlicher Genehmigungs- und Bescheinigungspflichten als auch die Ahndung gravierender Verstöße gegen ebendiese mit den Mitteln des gerichtlichen Strafrechts wichtiger denn je. Vor diesem Hintergrund versucht der vorliegende Beitrag – anknüpfend an eine kürzlich in der ÖJZ erschienene Abhandlung von Mascha/Molterer zum illegalen Artenhandel aus strafrechtlicher Sicht1 –, die ökologischen Folgen und kriminologischen Aspekte dieser Deliktsform aufzuzeigen. Der Beitrag verfolgt dabei das Ziel, die Akzeptanz des Artenhandelsrechts zu fördern und einer – in der Praxis zu beobachtenden – Bagatellisierung strafbewehrter Verstöße gegen grundlegende Bestimmungen des Artenhandelsrechts entgegenzuwirken.2