Der Beitrag befasst sich mit dem Abgehen des OGH von seiner „Abtrennungsjudikatur“ bei Suchmitteldelikten und deren Ersetzung durch das Konstrukt der tatbestandsmäßigen Handlungseinheit sowie mit der Bedeutung dieses Schwenks für die Anwendung der Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG auf Kleindealer.