OGH, 28.12.2020, 11 Os 110/20s
Das Höchstgericht führt Folgendes aus:
„[1] Mit dem – auch einen Freispruch von gleichartigen Vorwürfen enthaltenden – Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 5. August 2020, GZ 121 Hv 9/20y-33, wurde Orhan M***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter Fall SMG, eines solchen Verbrechens nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG sowie des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Fall SMG schuldig erkannt.