Parteienfinanzierungsskandale lenken immer wieder den Blick auf das Parteienrecht und stellen dessen Regeln auf den Prüfstand. Dabei ist das Parteienrecht als Gesetzgebung in eigener Sache eine naturgemäß schwerfällige und komplizierte Materie. Das deutsche Strafrecht sanktioniert gesetzeswidrige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung mittlerweile weitgehend. So enthält nicht nur das deutsche Parteiengesetz eigene Strafvorschriften. Auch allgemeines Strafrecht wird in Gestalt von Untreue, Betrug oder Korruptionsdelikten von Gerichten auf Sachverhalte einer unzulässigen Parteienfinanzierung angewandt. Der Beitrag behandelt Grundlagen, Vorzüge und Probleme dieses Parteienstrafrechts.